Tagesmutter werden, gewusst wie. Alles, was du zur Qualifikation, den Nachweisen, den Räumlichkeiten und Co wissen musst. Hier kurz erklärt!
Tagesmutter oder Kita: Welche Betreuungsform macht das Rennen?
Bei der Kinderbetreuung junger Kinder unter 3 Jahren ist der Vergleich zwischen einer Tagesmutter und der einer Krippe bzw. Kindertagesstätte, kurz Kita, von besonderem Interesse. Insbesondere, weil diese professionelle Betreuungsformen sich in einigen wichtigen Aspekten unterscheiden. Um dich bei deiner Entscheidung zu unterstützen, werden wir daher im Folgenden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten genauer beleuchten. Egal für welche Option du dich letztendlich entscheidest, das Wohl und die Entwicklung des Kindes stehen stets im Mittelpunkt.
Inhalt
Kita vs. Tagesmutter: Einordnung der Kinderbetreuungsformen in öffentlicher Verantwortung
Damit es dir leichter fällt zu verstehen, was hinter den verschiedenen öffentlich geförderten Betreuungsformen steckt, erklären wir dir in aller Kürze, welche das sind und wie sich diese charakterisieren.
Kita
In einer Kindertagesstätte bzw. Kindertageseinrichtung, auch besser bekannt in der Kurzform Kita, findet die Betreuung von Kindern in einer Einrichtung oder in angemieteten Räumlichkeiten in Gruppen von ähnlich altrigen Kindern tagsüber über ausgebildete Erzieher*innen statt. Dabei lassen sich die Betreuungsformen innerhalb der Kita wie folgt weiter differenzieren:
- Kinderkrippen bzw. Krippen für Kinder unter drei Jahren.
- Kindergärten für Kinder zwischen drei und sieben Jahren.
- Kinderhort für Grundschulkinder am Nachmittag nach dem Schulbesuch.
Tagesmutter
Wie die Betreuung in einer institutionellen Kita ist, ist die Kindertagespflege durch eine Tagesmutter oder einen -vater durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) von 2005 und das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) von 2008 explizit als zweites, gleichrangiges Betreuungsangebot im System der öffentlichen Kindertagesbetreuung anzusehen.
Überwiegend werden durch eine Tagesmutter oder -vater Kinder im Alter von 0-3 Jahren betreut. Die Alterspanne betreuter Kinder reicht aber teilweise bis zu 14 Jahren.
Dabei lassen sich die Betreuungsformen innerhalb der durch eine Tagesmutter bzw. -vater erbrachte Kindertagespflege eher hinsichtlich des Betreuungsortes weiter differenzieren:
- Betreuung findet im Haushalt der Eltern, im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses, statt.
- Betreuung findet im Haushalt der Tagespflegeperson statt.
- Betreuung findet in extra dafür angemieteten Räumlichkeiten statt.
- Betreuung findet in angemieteten Räumlichkeiten unter einem Zusammenschluss mehrerer Tagespflegepersonen, einer sogenannten Großtagespflege oder Tagespflegegemeinschaft, statt.
Vergleich Tagesmutter und Kita bzw. Krippe
Damit du zwischen den verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen kannst, die deinen Bedürfnissen, insbesondere denen deines Kindes, am besten entspricht, zeigen wir dir nun die wesentlichen Unterschiede zwischen Tagesmutter und Kita.
Unterschiede in der Ausbildung
Beginnen wir mit einem wichtigen Punkt: Der Ausbildung.
Was müssen Betreuer einer Kita vorweisen?
Die Qualifizierung der Betreuungspersonen in Kitas ist generell ein anerkannter mehrjähriger Ausbildungsberuf. Dazu zählen Erzieher'Innen oder Kinderpfleger'Innen bzw. Sozialpädagogische(r) Assistent'Innen.
Was müssen Tagesmütter vorweisen?
Voraussetzung, um als öffentlich geförderte Tagesmutter oder -vater zu arbeiten, ist mindestens die Grundqualifizierung im Umfang von 300 Unterrichtseinheiten sowie eine Pflegeerlaubnis.
Zudem werden weitere Anforderungen im Hinblick auf die Eignung der Person sowie den Räumlichkeiten vorausgesetzt. Weitere Details hierzu findest du im folgenden Beitrag:
Weitere Unterschiede im Überblick
Darüber hinaus können im Allgemeinen folgende Unterschiede festgestellt werden.
Wichtig hervorzuheben ist hierbei allerdings, dass die konkreten Ausprägungen unten stehender Aspekte letztlich von der einzelnen Tagesmutter bzw. der Kita abhängen.
Aspekt | Tagespflegeperson | Kita, insb. Krippe |
---|---|---|
Qulifizierung | Grundsätzlich druch Grundqualifizierung, teilweise fachpädagogische Ausbildung vorhanden | qualifiziernder Ausbildungsberuf (ErzieherIn, KinderpflegerIn, Sozialpädagogische(r) AssistentIn) |
Betreuungsverhältnis | familiärer | distanzierter |
Betreuungsschlüssel | tendenziell höher | tendenziell niedriger |
eindeutige Bezugsperson | ja | nicht zwangsläufig |
Räumlichkeiten | Haushalt der Tagespflegeperson oder angemietete Räume | angemietete Räume oder eigene Einrichtung |
Eingehen auf Bedürfnisse | meist gegeben | nicht immer gegeben |
Kinderkontakte | kleinerer Kreis | größerer Kreis |
Infektionen | Gefährdung niedriger | Gefährdung höher |
Infektionen | Gefährdung niedriger | Gefährdung höher |
Gemeinsamkeiten zwischen Kita und Tagesmutter
Neben vielen Unterschieden gibt es jedoch auch einige Gemeinsamkeiten zwischen Kita und Tagesmutter. Folgend jene, die besonders hervorzuheben sind:
- Bildungs- und Erziehungsauftrag: Den gesetzlichen Förderungsauftrag Bildung und Erziehung zu unterstützen, die Betreuung von Kindern sicherzustellen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, haben beide gemein.
- Pädagogisches Konzept: Jede Kita hat ein pädagogische Konzept. Viele Tageseltern können ebenfalls ein Konzept vorweisen. Dieses haben sie meist schon während ihrer Grundqualifizierung erarbeitet.
- Meldepflichten: Beide Betreuungsformen haben gewisse Meldepflichten gemein. So müssen beispielsweise Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtungen dem Landesjugendamt nach § 47 SGB VIII unverzüglich Ereignisse und Entwicklungen, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen können, anzeigen. Als weiteres Beispiel gibt es nach § 34 Abs. 5 IfSG eine Liste von Infektionskrankheiten, die meldepflichtig sind.