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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagespflegepersonen

I. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tagespflegepersonen (AGB für Tagespflegepersonen) regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung der Tageshelden – Webapplikation (nachfolgend „WebApp“ oder „Plattform“ genannt) durch Vincent Kutschera – Internet-Dienstleistungen, Herrenstraße 45, 76437 Rastatt (nachfolgend „Tageshelden“ genannt), über die Kindertagespflegepersonen (nachfolgend „Tagespflegeperson“ genannt) ihren Arbeitsalltag verwalten und mit interessierten Betreuungssuchenden in Kontakt treten können. Das Angebot von Tageshelden richtet sich ausschließlich an Tagespflegepersonen, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, und nicht an Verbraucher. Minderjährige sind vom Angebot ausgeschlossen.
  2. Tageshelden stellt lediglich die Plattform zur Verfügung. Tageshelden bietet selbst keine Leistungen der direkten Betreuung gegenüber Betreuungssuchenden bzw. Kindern an; d.h. weder stellt Tageshelden direkt Tagespflegepersonen zur Verfügung, noch sucht Tageshelden persönlich bestimmte Tagespflegepersonen aus und schlägt sie Betreuungssuchenden vor oder umgekehrt. Vertragsbeziehungen über die Erbringung von Betreuungs- oder ähnlichen Leistungen kommen ausschließlich zwischen den Betreuungssuchenden und der Tagespflegeperson zustande. Tageshelden ist kein Stellvertreter der Betreuungssuchenden oder der Tagespflegeperson.
  3. Für den Vertrag zwischen Tageshelden und Tagespflegeperson gelten ausschließlich diese AGB für Tagespflegepersonen. Von diesen AGB für Tagespflegepersonen abweichende Bedingungen der Tagespflegperson werden von Tageshelden nicht anerkannt.

II. Vertragsschluss, Vertragsmodelle und Vertragsänderungen

  1. Die Nutzung der Plattform setzt die Registrierung durch Eröffnung eines Mitgliedskontos (nachfolgend auch „Account“) und damit die Bestätigung dieser AGB für Tagespflegepersonen durch die Tagespflegeperson voraus. Mit der Annahme der AGB für Tagespflegepersonen bestätigt die Tagespflegeperson, diese gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert diese als elementaren Vertragsbestandteil. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos.
  2. Der Nutzungsvertrag kommt erst mit erfolgreichem Abschluss des Registrierungsvorgangs durch eine ausdrückliche Bestätigung von Tageshelden gegenüber der Tagespflegeperson in Textform (per E-Mail) zustande. Es besteht kein Anspruch seitens der Tagespflegeperson auf den Abschluss eines Nutzungsvertrages. Tageshelden steht es frei, ob sie das Angebot der Tagespflegeperson annimmt oder ablehnt.
  3. Die Grundfunktionen der Plattform können im Rahmen der kostenfreien Basis-Version genutzt werden. Durch die Hinzubuchung von kostenpflichtigen Diensten (gebündelt in einem „Abo“) kann der Funktions- und Leistungsumfang der Plattform erweitert werden. Nach ihrer Registrierung hat die Tagespflegeperson einmalig die Möglichkeit, einen Teil der kostenpflichtigen Dienste während einer Testphase unentgeltlich zu nutzen. Eine Kündigung der Testphase ist nicht erforderlich, insbesondere wandelt sich eine unentgeltliche Testphase nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag um (die Tagespflegeperson fällt nach der Testphase stattdessen auf die kostenfreie Basis-Version zurück). Der Abschluss eines vergütungspflichtigen Vertrages liegt im freien Ermessen der Tagespflegeperson und bedarf ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
  4. Verträge können auch online über die Plattform bzw. über den Account der Tagespflegeperson geschlossen werden; hierfür gilt Folgendes: Darstellung und Beschreibung der Dienste (z.B. eines Abos) auf der Plattform stellen noch kein verbindliches Angebot von Tageshelden zum Abschluss eines Vertrages dar. Vielmehr gibt die Tagespflegeperson ein Angebot ab, indem sie einen Dienst verbindlich bucht. Etwas anders gilt nur dann, wenn die Tagespflegeperson die Zahlung per elektronischem Geldtransfer (z.B. PayPal) wählt: In diesem Fall stellt die Darstellung der Dienste auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot dar, aufschiebend bedingt durch Wahl der Zahlung per elektronischem Geldtransfer; wählt die Tagespflegeperson die Zahlung per elektronischem Geldtransfer (z.B. PayPal), nimmt sie das Angebot mit Abschluss der Bestellung durch Anklicken des Buttons „Jetzt Kaufen“ an. Vor Abschluss der Buchung kann die Tagespflegeperson diese auf Eingabefehler prüfen und ggf. Korrekturen vornehmen. Den Eingang ihrer Buchung wird Tageshelden der Tagespflegeperson unmittelbar per E-Mail bestätigen; diese automatische Eingangsbestätigung erfolgt ggfs. zusammen mit der Annahme der Bestellung (Vertragsannahme) unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Diese AGB für Tagespflegepersonen in ihrer jeweils aktuellen Fassung sind über die Website von Tageshelden abrufbar. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
  5. Tageshelden ist berechtigt, die AGB für Tagespflegepersonen und sonstige Vertragsinhalte jederzeit zu ändern, solange durch eine solche Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich berührt wird. Neufassungen der AGB für Tagespflegepersonen werden per E-Mail unter Hervorhebung der Änderungen mitgeteilt. Sie werden wirksam, wenn die Tagespflegeperson der Neufassung nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf die Folgen ihres Untätigbleibens wird die Tagespflegeperson bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht sie der Neufassung der AGB für Tagespflegepersonen innerhalb der oben genannten Frist, setzt sich das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort, kann von Tageshelden aber mit einer Frist von zwei (2) Wochen außerordentlich gekündigt werden.

III. Leistungen von Tageshelden

  1. Tageshelden bietet eine zur zeitlich begrenzten Nutzung bestimmte Online-Plattform an. Über diese Plattform stellt Tageshelden den Tagespflegepersonen verschiedene Funktionalitäten im Bereich der Verwaltung ihres Arbeitsalltages sowie der Kontaktaufnahme mit interessierten Betreuungssuchenden zur Verfügung. Durch die Erstellung eines Profils können Tagespflegepersonen ihr Angebot darstellen; über die zur Verfügung gestellten Kommunikationsfunktionen (z.B. ein Kontaktformular) können sich Betreuungssuchende und Tagespflegepersonen suchen, finden, vernetzen und austauschen. Für ihre geschäftlichen und betreuerischen Aktivitäten inkl. Kommunikation, die die Tagespflegeperson über die Plattform abwickelt, ist und bleibt sie allein verantwortlich; Tageshelden stellt mit ihrem Angebot insoweit nur technische Hilfsmittel zur Verfügung. Tageshelden schuldet keinen Vermittlungserfolg.
  2. Tageshelden wird der Tagespflegeperson die Plattform sowie die angebotenen Dienste während der Vertragslaufzeit im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit über das Internet zur Nutzung zur Verfügung stellen. Der Funktionsumfang der Plattform ergibt sich im Einzelnen aus der entsprechenden Beschreibung auf der Website von Tageshelden. Updates der Plattform werden allen Tagespflegepersonen während der Vertragslaufzeit zentral zur Verfügung gestellt; Updates können auch neue oder geänderte Funktionen beinhalten, ohne dass der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang hierdurch wesentlich eingeschränkt werden darf.
  3. Darüber hinaus stellt Tageshelden der Tagespflegeperson während der Vertragslaufzeit ggfs. Speicherplatz, insbesondere zur Speicherung von Bildern und anderen Inhalten zur Beschreibung ihres Profils auf der Plattform, bereit. Der zur Verfügung gestellte Speicherplatz kann je Tagespflegeperson auf eine bestimmte Größe beschränkt sein. Tageshelden treffen hinsichtlich der von der Tagespflegeperson hochgeladenen Bilder und Inhalte keine über das Hosting hinausgehenden Sorgfalts-, Verwahrungs- oder Obhutspflichten.
  4. Tageshelden ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte als Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen, wobei Tageshelden gegenüber der Tagespflegeperson stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Insbesondere wird Tageshelden einen Subunternehmer mit dem Hosting der Plattform und der Dienste beauftragen.
  5. Tageshelden gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform (inklusive des Zugriffs auf die vom Tagespflegeperson gespeicherten Inhalte) am Übergabepunkt (d.h. am Routerausgang des von Tageshelden beauftragten Rechenzentrums) von 97 % im Kalenderjahresmittel. Nichtverfügbarkeit („Ausfallzeit“) ist anzunehmen, wenn die Plattform aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von Tageshelden liegen, der Tagespflegeperson nicht zur Verfügung steht. Eine Ausfallzeit ist insbesondere dann nicht anzunehmen, soweit diese auf den folgenden Umständen beruht:
    • Fehlbedienung oder vertragswidrige Nutzung der Tagespflegeperson;
    • geplante und angekündigte Wartungsarbeiten (z.B. zum Aufspielen von Updates);
    • technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von Tageshelden (z.B. bei der Datenübertragung außerhalb des Rechenzentrums und des Datennetzes von Tageshelden);
    • unvermeidbare und/oder unvorhersehbare Ausfälle auf Seiten des Rechenzentrums / Hosting Providers;
    • Viren- oder Hackerangriffe, wenn und soweit Tageshelden dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen hat;
    • höhere Gewalt.

    Tageshelden wird geplante Wartungsarbeiten möglichst in lastarmen Zeiten (z.B. abends oder am Wochenende) durchführen und der Tagespflegeperson diese mit einer angemessenen Vorlaufzeit von mindestens 72 Stunden ankündigen; in Eilfällen (z.B. Einspielen eines wichtigen Sicherheitspatches) darf diese Frist unterschritten werden. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungsarbeiten 24 Stunden im Monat nicht überschreiten.
  6. Tageshelden kann den Zugang zur Plattform für einzelne oder alle Tagespflegepersonen zeitweise beschränken, sofern die Sicherheit des Betriebs, die Aufrechterhaltung der Netz- oder Datenintegrität oder die Vermeidung schwerwiegender Störungen oder drohender Datenverluste dies erfordern. Tageshelden wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigten Interessen der Tagespflegeperson angemessen Rücksicht nehmen, die Tagespflegeperson über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich unterrichten und alles Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung so schnell wie möglich wieder aufzuheben.
  7. Tageshelden passt den Funktionsumfang der Plattform regelmäßig nach eigenem Ermessen an die technologische Weiterentwicklung und geänderte Marktbedürfnisse an, um die vereinbarten Einsatzzwecke bestmöglich zu erfüllen. Dies kann Änderungen von Funktionalitäten und Anpassungen an neue Technologien mit sich bringen. Solche Änderungen erfolgen nur, sofern sie für die Tagespflegeperson zumutbar sind und die Erreichung des Vertragszwecks dadurch nicht gefährdet wird. Tageshelden wird die Tagespflegeperson über wesentliche Änderungen vorab über die Plattform informieren.

IV. Nutzungsrechte an der Plattform

  1. Die Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Plattform und der zugrunde liegenden Software verbleiben im Verhältnis zur Tagespflegeperson ausschließlich bei Tageshelden.
  2. Tageshelden räumt der Tagespflegeperson für die Dauer des Vertrages ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht ein, die von Tageshelden zur Erbringung ihrer Leistungen bereitgestellte Plattform für ihre eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform ergibt sich im Übrigen aus der Beschreibung auf der Tageshelden-Website. Alle darüberhinausgehenden Rechte an der Plattform verbleiben bei Tageshelden.

V. Verantwortung der Tagespflegeperson

  1. Die Tagespflegeperson hat im Zuge ihrer Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich die Angaben, die die Tagespflegeperson bei ihrer Registrierung gemacht hat, nachträglich ändern sollten, ist die Tagespflegeperson verpflichtet, diese Angaben innerhalb ihres Accounts unverzüglich selbst zu korrigieren. Die Tagespflegeperson hat ihre Zugangsdaten zur Plattform geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt (z.B. durch Speicherung in verschlüsselter Form) zu verwahren.
  2. Für eine störungsfreie Nutzung der Plattform benötigt die Tagespflegeperson eine zuverlässige und leistungsstarke Internetverbindung. Es obliegt der Tagespflegeperson, eine ausreichende Internetverbindung herzustellen und aufrecht zu erhalten. Die Tagespflegeperson ist auch im Übrigen für die Einhaltung der jeweils aktuellen technischen Mindestanforderungen an ihre Infrastruktur verantwortlich.
  3. Die Tagespflegeperson ist verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform die geltenden Gesetze, insbesondere zum Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht, etc. einzuhalten und keine rechtswidrigen, gegen geltende Gesetze verstoßenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte über die Plattform zu verbreiten. Die Tagespflegeperson gewährleistet insoweit insbesondere:
    • dass sie Eigentümerin der von ihr übermittelten Inhalte ist bzw. über alle notwendigen Lizenzen, Rechte, Zustimmungen etc. verfügt, um Tageshelden zur Nutzung der Inhalte über die Plattform zu ermächtigen;
    • dass sie über die notwendige Qualifikation und Nachweise sowie das Fachwissen zur Bereitstellung bzw. ggfs. Durchführung der Betreuung verfügt und dass die Qualität ihrer Betreuung mindestens den einschlägigen Branchenstandards entspricht;
    • dass sie keine unangemessenen, beleidigenden, rassistischen, aufhetzenden, sexistischen, pornografischen, falschen, irreführenden, fehlerhaften, rechtsverletzenden, diffamierenden oder verleumderischen Inhalte veröffentlicht; hierzu zählen insbesondere Inhalte, die andere Personen verleumden, diskriminieren, bedrohen, belästigen oder in ihrem Recht auf Privatsphäre oder ihrem Persönlichkeitsschutz verletzen;
    • dass sie nicht unaufgefordert oder unbefugt Anzeigen, Werbung oder Spam-Nachrichten im Rahmen der Plattform oder außerhalb der Plattform an die Nutzer übermittelt;
    • dass sie jegliche Aktivitäten unterlässt, die dazu führen, dass Tageshelden Lizenzen von Dritten erwerben oder Lizenzgebühren an diese zahlen muss;
    • dass sie die Plattform im Übrigen ausschließlich bestimmungsgemäß, insb. für die Verwaltung des eigenen Arbeitsalltages verwendet.
  4. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, jedwede Tätigkeit zu unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Insbesondere wird sie sich an die Begrenzung des zur Verfügung stehenden bzw. von ihr hinzugebuchten Speicherplatzes halten. Vor einem Upload von Daten und Inhalten auf die Plattform wird die Tagespflegeperson diese auf Virenfreiheit und Freiheit von sonstiger Schadsoftware prüfen.
  5. Die Tagespflegeperson räumt Tageshelden an den von ihr hochgeladenen bzw. für Tageshelden zugreifbaren Daten und Inhalten alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte, insbesondere zur Speicherung und Verarbeitung, ein.
  6. Bei einem Verstoß der Tagespflegeperson gegen gesetzliche Vorschriften oder die Regelungen dieser AGB für Tagespflegepersonen sowie bei dem begründeten Verdacht einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der Plattform, ist Tageshelden berechtigt, je nach Art und Schwere des Verstoßes Inhalte zu kürzen, zu löschen, den Zugang der Tagespflegeperson zur Plattform vorübergehend zu sperren oder den Account der Tagespflegeperson auf der Plattform zu löschen. Bei einer solchen Entscheidung wird Tageshelden die berechtigten Interessen der Tagespflegeperson angemessen berücksichtigen und die Tagespflegeperson möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der jeweiligen Maßnahme (Sperrung bzw. Löschung des Accounts oder Entfernung von Inhalten) unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe, soweit dies rechtlich zulässig ist, per E-Mail unterrichten. Weitergehende Rechte von Tageshelden, z.B. zur Kündigung, bleiben hiervon unberührt.
  7. Die Tagespflegeperson wird Tageshelden von allen Schäden, Kosten und sonstigen Ansprüchen Dritter, die auf (i) einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, (ii) einem Verstoß gegen die Regelungen dieser AGB für Tagespflegepersonen oder (iii) einer sonstigen rechtswidrigen Nutzung der Plattform oder Inhalte durch die Tagespflegeperson beruhen, auf erstes Anfordern freistellen; dies gilt nicht, sofern die Tagespflegeperson kein Verschulden trifft. Weitergehende Rechte von Tageshelden bleiben unberührt.

VI. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der unentgeltliche Vertrag über die Nutzung der Basis-Version kommt mit Bestätigung der Registrierung durch Tageshelden zustande und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag über die Nutzung der Basis-Version kann von der Tagespflegeperson jederzeit (vorausgesetzt, es besteht kein laufender Vertrag über die Nutzung kostenpflichtiger Dienste), ohne Frist und ohne Grund gekündigt werden, insbesondere indem sie ihren Account auf der Plattform löscht. Tageshelden kann den Vertrag über die Nutzung der Basis-Version mit einer Frist von einem (1) Monat zum (Kalender-)Quartalsende ordentlich kündigen, sofern kein laufender Vertrag über die Nutzung kostenpflichtiger Dienste besteht.
  2. Der Vertrag über die Nutzung kostenpflichtiger Dienste der Plattform (insb. im Rahmen eines Abos) kommt erst mit Bestätigung des Vertragsabschlusses durch Tageshelden zustande. Er läuft für die vereinbarte Vertragsdauer (in der Regel ein Monat oder ein Jahr). Der Vertrag über die Nutzung kostenpflichtiger Dienste verlängert sich jeweils automatisch um die bei Abschluss vereinbarte Vertragsdauer (Monat oder Jahr), sofern der Vertrag nicht zum Vertragsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Tag von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
  3. Das Recht beider Vertragspartner zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Ein wichtiger Grund für Tageshelden liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Tagespflegeperson mit der Zahlung der Vergütung für einen entgeltlichen Vertrag länger als zwei (2) Monate in Verzug befindet oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und diesen Verstoß auch nach entsprechender Aufforderung durch Tageshelden nicht innerhalb von einer (1) Woche einstellt. Kündigt Tageshelden den Nutzungsvertrag wegen eines wichtigen Grundes aus dem Verantwortungsbereich der Tagespflegeperson, werden der Tagespflegeperson vorausbezahlte Nutzungsgebühren nicht erstattet.
  4. Tageshelden kann den Vertrag auch dann mit einer Frist von einem (1) Monat zum (Kalender-)Quartalsende außerordentlich kündigen, wenn Tageshelden sich entschließt, die Plattform als Ganzes und endgültig einzustellen. Vorausgezahlte Nutzungsgebühren werden der Tagespflegeperson in diesem Fall anteilig erstattet.
  5. Jede Kündigung kann schriftlich, per E-Mail an kontakt(at)tageshelden.de bzw. an die von der Tagespflegeperson bei ihrer Registrierung angegebene E-Mail-Adresse oder innerhalb des Accounts direkt auf der Plattform erklärt werden.
  6. Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das Recht zur Nutzung der Plattform in der Basis-Version bzw. der kostenpflichtigen Dienste (je nachdem, worauf sich die Kündigung bezieht). Bei einer Kündigung des Vertrages über kostenpflichtige Dienste fällt die Tagespflegeperson automatisch auf die Nutzung der Basis-Version der Plattform zurück, sofern der entsprechende Nutzungsvertrag nicht ausdrücklich ebenfalls beendet wird (z.B. durch Löschung des Accounts).
  7. Tageshelden löscht die durch die Tagespflegeperson auf die Plattform hochgeladenen Inhalte – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen – erst dann, wenn der Account insgesamt (zu den in dieser Ziffer VI geregelten Bedingungen) gelöscht wird. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Tagespflegeperson die Möglichkeit, die von ihr auf der zur Verfügung gestellten Hardware gespeicherten Daten und Inhalte per Download in einem maschinenlesbaren Format abzurufen und zu exportieren; steht auf der Plattform keine Exportfunktion zur Verfügung, stellt Tageshelden die Daten und Inhalte auf einem anderen Weg zur Verfügung. Tageshelden ist – vorbehaltlich einer entsprechenden Gestattung in diesen AGB – weder berechtigt noch verpflichtet, die Daten und Inhalte der Tagespflegeperson über den genannten Zeitraum hinaus zu speichern, zu archivieren und/ oder für den Zugriff durch die Tagespflegeperson vorzuhalten.

VII. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Nutzung der Plattform im Rahmen der Basis-Version ist für die Tagespflegeperson kostenfrei.
  2. Die Höhe der von der Tagespflegeperson zu zahlenden Nutzungsgebühr für die Nutzung der kostenpflichtigen Dienste der Plattform ergeben sich aus der im Zeitpunkt des Abschlusses des entsprechenden Vertrages gültigen Beschreibung auf der Plattform. Die Höhe der Nutzungsgebühr wird dem Nutzer außerdem im Zeitpunkt der kostenpflichtigen Buchung angezeigt. Während der Laufzeit der initialen Testphase besteht keine Vergütungspflicht für die kostenpflichtigen Dienste. Die Vergütungspflicht beginnt erst mit Abschluss des kostenpflichtigen Vertrages nach Ende der Testphase.
  3. Alle Beträge verstehen sich in EURO inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Die Zahlung für einen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag erfolgt je nach vereinbarter Laufzeit des Vertrages jeweils im Voraus zu Beginn der Vertragsperiode, und zwar entweder per Kreditkarte, PayPal oder über weitere auf der Plattform ggf. zusätzlich angebotene Zahlungsmethoden.
  4. Tageshelden ist berechtigt, die Höhe der ggf. vereinbarten Vergütung erstmals nach Ablauf von sechs (6) Monaten und danach höchstens einmal (1) in einem Zeitraum von sechs (6) Monaten unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen an ihre Kostenentwicklung (z.B. in Bezug auf die Höhe von Mitarbeitergehältern, Mieten, Energiekosten, etc.) anzupassen. Zur Berechnung und zum Nachweis der Preisentwicklung kann sich Tageshelden z.B. an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex oder an der Entwicklung des Index der durchschnittlichen Verdienste der im IT-Sektor beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland (oder einem ähnlichen Lohnkostenindex) orientieren. Maßgeblich ist insoweit die Indexentwicklung seit der letzten Preisanpassung (bzw. seit Vertragsschluss, sofern es sich um die erste Preisanpassung handelt). Erhöht sich die Vergütung danach um mehr als 10%, kann die Tagespflegeperson der Erhöhung innerhalb von zwei (2) Wochen ab ihrer Bekanntgabe schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Macht die Tagespflegeperson von ihrem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, tritt die Preisanpassung zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft. Widerspricht die Tagespflegeperson fristgemäß, bleibt die Vergütung unverändert, Tageshelden behält sich jedoch das Recht vor, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen. Tageshelden wird der Tagespflegeperson zusammen mit der Ankündigung der Preiserhöhung auf ihr Widerspruchsrecht, die entsprechende Frist und die Folgen eines Untätigbleibens hinweisen.

VIII. Datenschutz

  1. Tageshelden wird die personenbezogenen Daten der Tagespflegeperson zu Zwecken der Vertragserfüllung verarbeiten. Eine Auswertung der Daten zur Analyse des Nutzungsverhaltens erfolgt entweder nach Anonymisierung oder Aggregierung der Daten, die den Personenbezug entfallen lässt, sofern eine gesetzliche Legitimationsgrundlage die Auswertung gestattet oder wenn die Tagespflegeperson zuvor ihre Einwilligung erteilt hat.
  2. Für die Kontaktanbahnung zwischen Tagespflegeperson und Betreuungssuchende gilt Folgendes: Die interessierten Betreuungssuchenden fragen die Tagespflegeperson über die Plattform direkt über die angebotenen Kontaktmöglichkeiten an. Im Rahmen dieser Anfrage werden ggfs. personenbezogene Daten übermittelt (z.B. Namen der Betreuungssuchenden und des Kindes). Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten der Betreuungssuchenden durch Tageshelden an die Tagespflegeperson erfolgt nur dann, wenn die Betreuungssuchenden zuvor ihre Einwilligung hierzu erteilt haben oder insofern eine gesetzliche Legitimationsgrundlage besteht. Ein Weisungsrecht zur Herausgabe der Daten steht der Tagespflegeperson gegen Tageshelden nicht zu.
  3. Verarbeitet die Tagespflegeperson weitergegebene Daten für eigene Zwecke, z.B. zur Kontaktaufnahme mit den Betreuungssuchenden außerhalb der Plattform, ist sie hierfür eigenständig verantwortlich, insb. im Sinne des Datenschutzrechts. Die Tagespflegeperson stellt sicher, dass die für die Verarbeitung einschlägigen gesetzlichen Anforderungen (z.B. aus dem UWG) erfüllt sind und wird Tageshelden von allen Schäden, Kosten und sonstigen Ansprüchen Dritter, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Daten durch die Tagespflegeperson beruhen, auf erstes Anfordern freistellen; dies gilt nicht, sofern die Tagespflegeperson kein Verschulden trifft.
  4. Da Tageshelden über die in Absatz 2 dieser Ziffer VIII hinausgehende Verarbeitung zur Kontaktanbahnung personenbezogene Daten im Auftrag der Tagespflegeperson verarbeitet (insb. zur Speicherung ihres Profils), schließen die Vertragspartner hierfür im Rahmen der Registrierung der Tagespflegeperson die einen integralen Bestandteil dieser AGB und des Nutzungsvertrages bildende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Anhang).
  5. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung bei Tageshelden können in den Datenschutzhinweisen auf der Plattform bzw. auf der Webseite von Tageshelden nachgelesen werden.

IX. Mängelhaftung

  1. Tageshelden übernimmt während der Laufzeit des Vertrages die Gewähr dafür, dass die angebotene Plattform der Beschreibung auf der Website entspricht und ohne Verletzung der Schutzrechte Dritter von der Tagespflegeperson vertragsgemäß genutzt werden kann.
  2. Sollte ein (Sach- oder Rechts-)Mangel auftreten, wird die Tagespflegeperson Tageshelden hierüber unterrichten. Mängel werden von Tageshelden während der Laufzeit des Vertrages innerhalb angemessener Frist (z.B. im Rahmen des nächsten Updates) behoben. Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl und stellt dies für die Tagespflegeperson einen wichtigen Grund dar, so ist sie berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche der Tagespflegeperson bleiben unberührt. Schadensersatz leistet Tageshelden nur in den Grenzen der Ziffer X. unten.
  3. Falls Dritte bezogen auf die von Tageshelden zur Verfügung gestellte Plattform Ansprüche aus der Verletzung ihrer Schutzrechte gegen die Tagespflegeperson geltend machen, wird die Tagespflegeperson Tageshelden hierüber unverzüglich unterrichten. Tageshelden ist berechtigt, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht Tageshelden von dieser Berechtigung Gebrauch, was in ihrem Ermessen liegt, wird die Tagespflegeperson Tageshelden in angemessenem Umfang bei der Verteidigung gegen die Ansprüche des Dritten unterstützen. Die Tagespflegeperson wird von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht anerkennen. Im Übrigen gilt Absatz 2 oben für Rechtsmängel entsprechend.

X. Haftung

  1. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von Tageshelden, z.B. das Scheitern eines Uploads aufgrund unzureichender Internetverbindung der Tagespflegeperson, hat Tageshelden nicht zu vertreten. Aus diesem Grund kann die Tagespflegeperson diesbezüglich auch keinen Schadensersatz verlangen.
  2. Tageshelden haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der über ihre Plattform bereitgestellten und veröffentlichten Informationen und Inhalte (z.B. die Profile der Tagespflegepersonen). Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der durch die Tagespflegepersonen eingestellten Informationen und Inhalte sind allein die Tagespflegepersonen selbst verantwortlich. Tageshelden macht sich solche fremden Informationen und Inhalte der Tagespflegepersonen auch nicht zu eigen. Tageshelden wird ferner die Authentizität der von der Tagespflegeperson eingestellten Informationen und Inhalte nicht prüfen und übernimmt hierfür auch keine Gewähr.
  3. Für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel an mietweise überlassenen Gegenständen, haftet Tageshelden abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 536a BGB nur, wenn Tageshelden solche Mängel zu vertreten hat.
  4. Erbringt Tageshelden gegenüber der Tagespflegeperson Leistungen, ohne dass hierfür eine Vergütung anfällt, z.B. die Gestattung der Nutzung der Plattform im Rahmen der Basis-Version oder die Nutzung von kostenpflichtigen Diensten während der unentgeltlichen Testphase, haftet Tageshelden insoweit nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
  5. Im Übrigen leistet Tageshelden Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
    • in allen anderen Fällen nur bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die für das Erreichen des Vertragszwecks wesentlich ist und auf deren Erfüllung die Tagespflegeperson deshalb vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.
  6. Bei einem verschuldeten Verlust von Daten oder Inhalten haftet Tageshelden nur für den Schaden, der auch bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer elektronischer Datensicherung durch die Tagespflegeperson entstanden wäre, es sei denn Tageshelden hat den Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Gehen Daten oder Inhalte bereits im Zuge des Uploads auf die Plattform verloren, übernimmt Tageshelden hierfür keine Verantwortung.
  7. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung der Bestimmungen des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Rastatt.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB für Tagespflegepersonen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 15.05.2024

Anhang

Standardvertragsklauseln zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO

Abschnitt I

Klausel 1 Zweck und Anwendungsbereich

a) Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sichergestellt werden.

b) Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 zu gewährleisten.

c) Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.

d) Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.

e) Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt.

f) Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 erfüllt werden.

Klausel 2 Unabänderbarkeit der Klauseln

a) Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.

b) Dies hindert die Parteien nicht daran die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.

Klausel 3 Auslegung

a) Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.

b) Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 auszulegen.

c) Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.

Klausel 4 Vorrang

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.

Klausel 5 Kopplungsklausel

a) Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung aller Parteien jederzeit als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter beitreten, indem sie die Anhänge ausfüllt und Anhang I unterzeichnet.

b) Nach Ausfüllen und Unterzeichnen der unter Buchstabe a genannten Anhänge wird die beitretende Einrichtung als Partei dieser Klauseln behandelt und hat die Rechte und Pflichten eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters entsprechend ihrer Bezeichnung in Anhang I.

c) Für die beitretende Einrichtung gelten für den Zeitraum vor ihrem Beitritt als Partei keine aus diesen Klauseln resultierenden Rechte oder Pflichten.

Abschnitt II

Pflichten der Parteien

Klausel 6 Beschreibung der Verarbeitung

Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.

Klausel 7 Pflichten der Parteien

7.1 Weisungen

a) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.

b) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.

7.2. Zweckbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.

7.3. Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.

7.4. Sicherheit der Verarbeitung

a) Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.

b) Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

7.5. Sensible Daten

Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.

7.6. Dokumentation und Einhaltung der Klauseln

a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.

b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.

c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen.

d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.

e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

7.7. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

a) Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 14 Tage im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.

b) Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt.

c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.

d) Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.

e) Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche – im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist – das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.

7.8. Internationale Datenübermittlungen

a) Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 im Einklang stehen.

b) Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.

Klausel 8 Unterstützung des Verantwortlichen

a) Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.

b) Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.

c) Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:

  1. Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
  2. Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;
  3. Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;
  4. Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.

d) Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.

Klausel 9 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.

9.1. Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:

a) bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);

b) bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:

  1. die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
  2. die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
  3. die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
    Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;

c) bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

9.2. Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:

a) eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);

b) Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;

c) die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.

Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterstützen.

Abschnitt III

Schlussbestimmungen

Klausel 10 Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags

a) Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche – unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 – den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.

b) Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn

  1. der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Buchstabe a ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;
  2. der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 nicht erfüllt;
  3. der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln, der Verordnung (EU) 2016/679 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.

c) Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.

d) Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.

ANHANG I

Liste der Parteien

Verantwortliche(r): Der den Vertrag schließende Kunde

Auftragsverarbeiter: Vincent Kutschera – Internet-Dienstleistungen, Herrenstraße 45, 76437 Rastatt („Tageshelden“)

ANHANG II

Beschreibung der Verarbeitung

Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden: Zu den betroffenen Personen der Verarbeitung im Auftrag gehören der Verantwortliche sowie dessen Mitarbeiter

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden:

  • Pofildaten (Name der Tagespflegeperson, Daten zur Betreuungssituation, Adresse, Betreuungszeiten,
  • Kommunikationsdaten (Daten aus Anfragen von Betreuungssuchenden (z.B. Absender E-Mail-Adresse, Absender Vorname, Absender Nachname, Absender Kind Vorname, Absender Kind Nachname, Nachricht.)
  • Daten zu den Betreuungsplätzen (Namen und Vornamen der Kinder, Geburtstag, Namen und Vornamen der Eltern bzw. betreuungssuchenden Personen, Fehltage des Kindes etc.)

Sensible Daten: Werden nicht verarbeitet.

Art der Verarbeitung: Die konkrete Art und der Umfang sowie Mittel der Verarbeitung resultieren aus den zwischen den Vertragspartnern im Nutzungsvertrag getroffenen Festlegungen sowie ggf. weiteren Festlegungen aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag, der zwischen dem Kunden und Tageshelden geschlossen wurde.

Zweck(e), für den/die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden: Verwaltung des Arbeitsalltages der Tagespflegeperson

Dauer der Verarbeitung: Entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrages.

ANHANG III

Technische und organisatorische Maßnahmen, einschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit der Daten

Beschreibung der von dem/den Auftragsverarbeiter ergriffenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen (einschließlich aller relevanten Zertifizierungen) zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und des Zwecks der Verarbeitung sowie der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen:

siehe: Technische und organisatorische Maßnahmen

ANHANG IV

Liste der Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche hat die Inanspruchnahme folgender Unterauftragsverarbeiter genehmigt:

  1. Name: Scaleway SAS; Anschrift: 8 rue de la Ville l’Evêque, 75008 Paris, France; Datenschutzbeauftragter: [email protected]; Weitere Informationen unter: https://www.scaleway.com/en/privacy-policy/; Beschreibung der Verarbeitung: Hosting der Daten von Betreuungssuchenden und Tagespflegepersonen sowie Bereitstellung der Funktionalitäten der Plattform
  2. Name: Cloudflare, Inc.; Anschrift: 101 Townsend St., San Francisco, CA 94107, USA; Datenschutzbeauftragter: Emily Hancock, [email protected]; Weitere Informationen unter: https://www.cloudflare.com/trust-hub/privacy-and-data-protection/; Beschreibung der Verarbeitung: Hosting der Applikationen für Website und Frontend der Plattform

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Es erfolgt keine Vermittlung von Tagespflegepersonen durch tageshelden.de. Weder stellen wir direkt Betreuung zur Verfügung, noch suchen wir persönlich bestimmte Betreuer aus und schlagen sie Betreuungssuchenden vor oder umgekehrt. Tageshelden.de überprüft nicht die Identität und persönlichen Angaben der Betreuer. Bitte informiere dich in unserem Sicherheitsbereich darüber, wie du dies selbst tun kannst.